Mängelbearbeitungsstandard

Furnscapeo Kundenservice

Standards zur Bearbeitung von Produktmängeln

Informationen zur Meldung, Prüfung und gesetzlichen Bearbeitung mangelhafter Möbel und Zubehörteile.

1. Begriff des Produktmangels

Ein Produktmangel liegt insbesondere vor, wenn die gelieferte Ware bei Übergabe nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist, nicht dem vertraglich vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendungszweck entspricht oder nicht mit dem vereinbarten Zubehör und den erforderlichen Anleitungen geliefert wurde.

Bei Möbeln können beispielsweise erhebliche Material- oder Verarbeitungsfehler, instabile tragende Bauteile, fehlende Teile, falsche Abmessungen, Funktionsstörungen oder eine von der Bestellung abweichende Ausführung einen Mangel darstellen.

2. Abgrenzung zu üblichen Eigenschaften

Kein Produktmangel liegt allein aufgrund geringfügiger Abweichungen vor, die durch natürliche Materialeigenschaften oder technisch bedingte Darstellungsunterschiede entstehen und die gewöhnliche Nutzung nicht beeinträchtigen.

Hierzu können je nach Material geringfügige Unterschiede in Farbe, Maserung, Struktur oder Oberfläche gehören. Normaler Verschleiß, unsachgemäße Nutzung, eigenmächtige Veränderungen, fehlerhafte Pflege oder Schäden infolge einer nicht bestimmungsgemäßen Belastung gelten grundsätzlich nicht als bei Übergabe vorhandene Produktmängel.

Ob im Einzelfall ein Mangel vorliegt, wird anhand der vereinbarten Produkteigenschaften und der gesetzlichen Anforderungen geprüft.

3. Meldung eines Mangels

Produktmängel können per E-Mail oder telefonisch an unseren Kundenservice gemeldet werden. Für Verbraucher ist die Einhaltung einer besonderen Form nicht erforderlich.

Zur schnelleren Bearbeitung bitten wir nach Möglichkeit um folgende Informationen:

  • Name und erreichbare Kontaktmöglichkeit
  • Bestellnummer und Bezeichnung des betroffenen Artikels
  • Kurze Beschreibung des festgestellten Mangels
  • Datum der Lieferung und Zeitpunkt der Feststellung
  • Aussagekräftige Fotos oder Videos, soweit dies zumutbar und für die Prüfung hilfreich ist

Bitte übermitteln Sie keine Passwörter, vollständigen Zahlungskartendaten oder sonstigen Informationen, die für die Bearbeitung nicht erforderlich sind.

4. Prüfung des gemeldeten Mangels

Nach Eingang der Meldung prüfen wir die Bestell- und Produktdaten sowie die zur Verfügung gestellten Informationen. Soweit dies für eine sachgerechte Beurteilung erforderlich ist, können wir ergänzende Unterlagen, weitere Aufnahmen oder eine Untersuchung der Ware anfordern.

Eine Prüfung durch Fotos oder Videos ersetzt nicht in jedem Fall eine technische Untersuchung. Ist eine Rücksendung, Abholung oder Vor-Ort-Prüfung erforderlich, wird das weitere Vorgehen vorab mit Ihnen abgestimmt.

Die Prüfung erfolgt ohne unangemessene Verzögerung. Ihre gesetzlichen Mängelrechte werden durch die Dauer einer notwendigen sachlichen Prüfung nicht eingeschränkt.

5. Gesetzliche Nacherfüllung

Liegt ein Sachmangel vor, können Sie im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen zunächst Nacherfüllung verlangen. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Ersatzware.

Sie können grundsätzlich zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung wählen. Die gewählte Art der Nacherfüllung kann nach den gesetzlichen Bestimmungen verweigert werden, wenn sie unmöglich oder nur mit unverhältnismäßigen Kosten durchführbar ist. In diesem Fall bleibt die jeweils andere gesetzlich zulässige Art der Nacherfüllung maßgeblich.

Die Nacherfüllung wird innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher durchgeführt. Dabei werden Art und Verwendungszweck des Möbelstücks sowie die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt.

6. Kosten der Mängelbeseitigung

Bei einer berechtigten Mängelanzeige tragen wir die für die gesetzliche Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen. Hierzu gehören insbesondere notwendige Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.

War das mangelhafte Möbelstück entsprechend seiner Art und seinem Verwendungszweck ordnungsgemäß eingebaut oder angebracht worden, bevor der Mangel erkennbar wurde, richten sich erforderliche Ausbau-, Abbau-, Einbau- oder Anbringungskosten nach den gesetzlichen Vorschriften.

Kostenpflichtige Maßnahmen werden nicht ohne vorherige Information und ausdrückliche Abstimmung mit Ihnen beauftragt.

7. Weitere gesetzliche Mängelrechte

Ist die Nacherfüllung unmöglich, wird sie berechtigt verweigert, schlägt sie fehl oder erfolgt sie nicht innerhalb einer angemessenen Frist, können Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen weitere Rechte zustehen.

Hierzu gehören insbesondere die Minderung des Kaufpreises, der Rücktritt vom Kaufvertrag sowie gegebenenfalls Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

Bei einem nur unerheblichen Mangel ist ein Rücktritt nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Andere gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

8. Gewährleistungsfrist und Beweislast

Die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu gekauften beweglichen Waren beträgt grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.

Zeigt sich bei einem Verbrauchsgüterkauf innerhalb eines Jahres seit Übergabe ein von den gesetzlichen Anforderungen abweichender Zustand, wird grundsätzlich vermutet, dass dieser bereits bei Übergabe vorhanden war. Dies gilt nicht, wenn die Vermutung mit der Art der Ware oder des festgestellten Zustands unvereinbar ist.

Gesetzliche Sonderregelungen sowie längere zwingende Fristen bleiben unberührt. Eine freiwillige Herstellergarantie besteht unabhängig von den gesetzlichen Mängelrechten und schränkt diese nicht ein.

9. Datenschutz und Dokumentation

Personenbezogene Daten, Fotos, Videos und sonstige Unterlagen werden nur verarbeitet, soweit dies zur Prüfung, Bearbeitung und Dokumentation des gemeldeten Mangels, zur Durchführung der Nacherfüllung oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

Erfordert die Bearbeitung die Einbeziehung eines Versand-, Reparatur- oder sonstigen Dienstleisters, werden ausschließlich die hierfür notwendigen Informationen übermittelt.

Die Unterlagen werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Bearbeitung sowie aufgrund gesetzlicher Nachweis- und Aufbewahrungspflichten erforderlich ist. Weitere Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung dieser Website.

10. Kontakt zur Meldung eines Produktmangels

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